Jährlicher Prüfservice
PSAgA
- Sämtliche Produkte, die der Sicherung gegen Absturz dienen, müssen gesetzlich mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person* kontrolliert und dokumentiert werden.
Anschlagmittel
- Anschlagmittel müssen gesetzlich einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen* überprüft und dokumentiert werden.
Regale
- Regale unterliegen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einer Prüfpflicht. Die Regalanlagen müssen einmal pro Jahr durch einen Experten geprüft und dokumentiert werden.
Unsere erfahrenen Prüfer erledigen dies bei Ihnen schnell und im laufenden Betrieb. Nach der Prüfung erhalten Sie eine komplette Dokumentation und sämtliche Prüfprotokolle zu Ihren Akten.
*Ein Sachkundiger ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse hat und mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und allgemeinen anerkannten Regeln der Technik vertraut ist.
Arbeitsbeschreibung:
- Bestandsaufnahme
- Sichtkontrolle
- Prüfen gemäss Herstellerangaben
- Prüfzertifikate überarbeiten
- Anbringen der Prüfmarke
- Abgabe der digitalen Prüfzertifikate
Wir prüfen:
- Alle Komponenten ihrer PSAgA
Gesetzgebung
Die Norm SN EN 365 regelt, dass sämtliche Produkte, die der Sicherung gegen Absturz dienen, mindestens alle 12 Monate durch eine sachkundige Person zu kontrollieren sind. Sollte die PSAgA in Ihrem Betrieb täglich zum Einsatz kommen, empfiehlt es sich, die Schutzausrüstung in kürzeren Intervallen zu kontrollieren.
Ersetzen Sie bei Bedarf altersbedingt Textilbänder, Halte- und Auffanggurte, Seile und Schlingen nach der vom Hersteller angegebenen Zeit.
Nach einem Absturz ist in jedem Fall sofort eine Kontrolle und Wartung vorzunehmen.